Kein Anspruch auf Verzicht des Finanzamts auf Übermittlung der E-Bilanz per Datenfernübertragung

Laut FG Schleswig-Holstein hat das Finanzamt zu Recht nicht die Härtefallregelung bei der Pflicht zur elektronischen Übermittlung der E-Bilanz im Wege der Datenfernübertragung angewandt (Az. 1 K 149/15).
Quelle: Kein Anspruch auf Verzicht des Finanzamts auf Übermittlung der E-Bilanz per Datenfernübertragung