Kein Ehegattensplitting für eine nichteheliche Lebensgemeinschaft

Das FG Münster entschied, dass der Splittingtarif nur für Ehegatten und eingetragene Lebenspartnerschaften, nicht aber für nichteheliche Lebensgemeinschaften gilt (Az. 10 K 2790/14 E).
Quelle: Kein Ehegattensplitting für eine nichteheliche Lebensgemeinschaft