Kein Grundsteuererlass für Grundstücke in Koblenzer Altstadt

Allein der Leerstand denkmalgeschützter und sanierungsbedürftiger Gebäude rechtfertigt nicht den Erlass oder die Reduzierung der Grundsteuer. So entschied das VG Koblenz (Az. 5 K 760/19).
Quelle: Kein Grundsteuererlass für Grundstücke in Koblenzer Altstadt