Kein inländischer Wohnsitz eines hauptsächlich im Ausland lebenden Ehegatten

Das FG Hamburg hat eine Klage abgewiesen, mit der der Steuerpflichtige die Zusammenveranlagung mit seiner vorwiegend im Ausland lebenden Ehefrau begehrte (Az. 1 K 202/16).
Quelle: Kein inländischer Wohnsitz eines hauptsächlich im Ausland lebenden Ehegatten