Kein wirtschaftliches Eigentum des Leerkäufers an Dividendenpapieren im Rahmen eines cum/ex-Geschäfts

Das Finanzgericht Düsseldorf hat zur Frage Stellung genommen, ob dem Leerkäufer von im Rahmen von cum/ex-Geschäften im Jahr 1990 gehandelten Dividendenpapieren ein Anspruch auf Anrechnung von Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer zusteht (Az. 6 K 1544/11 K,AO).
Quelle: Kein wirtschaftliches Eigentum des Leerkäufers an Dividendenpapieren im Rahmen eines cum/ex-Geschäfts