Keine Abzweigung des Kindesgelds bei fehlender Bedürftigkeit des Kindes

Laut FG Düsseldorf scheidet eine Abzweigung des Kindergelds an das Kind selbst aus, wenn eine Unterhaltsverpflichtung aus anderen Gründen, insbesondere mangels Bedürftigkeit des Kindes, entfällt (Az. 16 K 1697/15 AO).
Quelle: Keine Abzweigung des Kindesgelds bei fehlender Bedürftigkeit des Kindes