Keine Änderung der Verlustfeststellung bei bestandskräftigem Einkommensteuerbescheid

Laut FG Baden-Württemberg sind die einschränkenden Voraussetzungen der Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags gemäß § 10d Abs. 4 Satz 4 und 5 EStG in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2010 (EStG 2010) verfassungsgemäß (Az. 11 K 1669/13).
Quelle: Keine Änderung der Verlustfeststellung bei bestandskräftigem Einkommensteuerbescheid