Keine fortbestehende Steuerschuldnerschaft des Bauträgers

Die Steuerschuldnerschaft eines Bauträgers entfällt unabhängig davon, ob der Bauträger als Leistungsempfänger die Umsatzsteuer an den Bauleistenden erstattet. So entschied das FG Münster (Az. 15 K 3998/15 U).
Quelle: Keine fortbestehende Steuerschuldnerschaft des Bauträgers