Keine verdeckte Gewinnausschüttung bei Neben­einander von Pensionszahlungen und Geschäftsführer­vergütung

Das FG Münster hat entschieden, dass Pensionszahlungen an einen beherrschenden Gesellschafter, der daneben als Geschäftsführer tätig ist und hierfür ein Gehalt bezieht, nicht zwingend eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellen.(Az.10 K 1583/19).
Quelle: Keine verdeckte Gewinnausschüttung bei Neben­einander von Pensionszahlungen und Geschäftsführer­vergütung