Keine Verkürzung des Reinvestitionszeitraums für eine § 6b-Rücklage durch Verschmelzung

Das FG Münster entschied, dass eine Rücklage nach § 6b EStG auch dann auf den Rechtsnachfolger übergeht, wenn die Verschmelzung exakt vier Jahre nach Rücklagenbildung stattfindet (Az. 13 K 2082/15).
Quelle: Keine Verkürzung des Reinvestitionszeitraums für eine § 6b-Rücklage durch Verschmelzung