Keine Verrechnung von Verlusten aus dem Schulschwimmen durch eine kommunale GmbH

Das FG Münster entschied, dass eine kommunale GmbH Verluste aus dem Schulschwimmen nicht mit positiven Einkünften aus anderen Bereichen verrechnen darf (Az. 9 K 3847/15).
Quelle: Keine Verrechnung von Verlusten aus dem Schulschwimmen durch eine kommunale GmbH