Kindergeld ist auch bei Unterbrechung der Ausbildung wegen dauerhafter Erkrankung des Kindes weiterzuzahlen

Laut FG Rheinland-Pfalz besteht der Anspruch auf Kindergeld fort, wenn ein Kind zwar seine Ausbildung wegen einer dauerhaften Erkrankung unterbrechen muss, aber weiterhin ausbildungswillig ist (Az. 2 K 2487/16).
Quelle: Kindergeld ist auch bei Unterbrechung der Ausbildung wegen dauerhafter Erkrankung des Kindes weiterzuzahlen