Kommission begrüßt die Entscheidung von 20 Mitgliedstaaten zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft

Am 08.06.2017 haben 20 Mitgliedstaaten politische Einigung über die Einrichtung der neuen Europäischen Staatsanwaltschaft im Rahmen der verstärkten Zusammenarbeit erzielt. Nun muss das Europäische Parlament seine Zustimmung erteilen. Sobald die unabhängige EU-Staatsanwaltschaft eingesetzt ist, ist sie befugt, in Strafsachen zu ermitteln, die den EU-Haushalt betreffen (z. B. Korruption oder Betrug im Zusammenhang mit EU-Mitteln oder grenzüberschreitender Mehrwertsteuerbetrug), und diese strafrechtlich zu verfolgen.
Quelle: Kommission begrüßt die Entscheidung von 20 Mitgliedstaaten zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft