Konsequenzen des Austritts des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der EU

Sofern keine anderweitige politische Lösung gefunden wird, droht mit Ablauf des 12. April 2019 ein ungeregelter Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU. Sollte dieser Fall eintreten, gilt das mit diesem Schreiben Verfügte (Az. III C 1 – S-7050 / 19 / 10001 :002).
Quelle: Konsequenzen des Austritts des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der EU