Kosten eines Jagdscheins sind keine Werbungskosten

Aufwendungen für eine Jägerprüfung stellen keine Werbungskosten einer angestellten Landschaftsökologin dar. So entschied das FG Münster (Az. 5 K 2031/18).
Quelle: Kosten eines Jagdscheins sind keine Werbungskosten