Lohnsteuereinbehalt in der Seeschifffahrt

Das BMF teilt mit, dass das Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes zur Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt ab dem Lohnzahlungszeitraum Juni 2016 angewendet werden kann.
Quelle: Lohnsteuereinbehalt in der Seeschifffahrt