Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab Kalenderjahr 2017

Das BMF hat die ab 2017 geltenden Sachbezugswerte für Mahlzeiten, die unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, bekannt gemacht (Az. IV C 5 – S-2334 / 16 / 10004).
Quelle: Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab Kalenderjahr 2017