Das BMF hat die ab 2017 geltenden Sachbezugswerte für Mahlzeiten, die unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, bekannt gemacht (Az. IV C 5 – S-2334 / 16 / 10004).
Quelle: Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab Kalenderjahr 2017