Maßnahmen gegen Share-deals geplant

Eine Arbeitsgruppe der Länderfinanzminister unter Federführung von Nordrhein-Westfalen und Hessen erarbeitet Lösungsvorschläge zu den sogenannten Share-Deals. Bei Share-Deals kann Grunderwerbsteuer vermieden werden, wenn Käufer Anteile von Unternehmen mit Grundbesitz statt die Grundstücke selbst kaufen.
Quelle: Maßnahmen gegen Share-deals geplant