Medizinische Seminare für Pflegeeltern erkrankter Kinder führen zu außergewöhnlichen Belastungen

Das FG Münster hat entschieden, dass Kosten für die Teilnahme an medizinischen Seminaren zum Umgang mit frühtraumatisierten Kindern bei den Pflegeeltern als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind (Az. 4 K 3471/15).
Quelle: Medizinische Seminare für Pflegeeltern erkrankter Kinder führen zu außergewöhnlichen Belastungen