Der EuGH entschied, dass der Ausschluss elektronisch gelieferter digitaler Bücher, Zeitungen und Zeitschriften von der Anwendung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar ist (Az. C-390/15).
Quelle: Mehrwertsteuersatz auf digitale Bücher, Zeitungen und Zeitschriften