Missbrauch von Fördermitteln: Steuerberater als „Gütesiegel“ bei der Beantragung von Überbrückungshilfen

Ein Bestandteil des Konjunkturpaketes vom 03.06.2020 ist auch eine neue Überbrückungshilfe für Corona-geschädigte Unternehmen bzw. Selbständige. Betroffene kleinere Unternehmen und Selbständige sollen für den Zeitraum Juni bis Dezember 2020 einen nicht-rückzahlbaren Zuschuss zu den Fixkosten erhalten. Die BStBK hat dazu Stellung genommen.
Quelle: Missbrauch von Fördermitteln: Steuerberater als „Gütesiegel“ bei der Beantragung von Überbrückungshilfen