Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen nach § 138 Abs. 2 und § 138b AO in der Fassung des Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes (StUmgBG)

Mit diesem BMF-Schreiben wird der als Anlage 1 des BMF-Schreibens vom 05.02.2018 zu den Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen nach § 138 Abs. 2 und § 138b AO in der Fassung des Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes, BStBl I S. 289, veröffentlichte, amtlich vorgeschriebene Vordruck BZSt-2 mit sofortiger Wirkung ersetzt (Az. IV B 5 – S-1300 / 07 / 10087).
Quelle: Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen nach § 138 Abs. 2 und § 138b AO in der Fassung des Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes (StUmgBG)