Mittelbare Änderung des Gesellschafterbestandes einer grundbesitzenden (Personen-) Gesellschaft i. S. des § 1 Abs. 3 GrEStG

Der BFH hat mit seinem Urteil vom 27. September 2017 seine von der bisherigen Verwaltungsauffassung abweichende Rechtsprechung fortgeführt. Dieser Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder ist in allen offenen Fällen anzuwenden (Az. 3 – S-4501 / 46).
Quelle: Mittelbare Änderung des Gesellschafterbestandes einer grundbesitzenden (Personen-) Gesellschaft i. S. des § 1 Abs. 3 GrEStG