Nachzahlungszinsen: Kein Erlass bei fehlerhafter Einkünftequalifikation durch die Finanzverwaltung

Das FG Düsseldorf entschied, dass die Versagung eines Erlasses von Nachzahlungszinsen trotz fehlerhafter Einkünftequalifikation durch die Finanzverwaltung rechtmäßig war (Az. 16 K 2976/14).
Quelle: Nachzahlungszinsen: Kein Erlass bei fehlerhafter Einkünftequalifikation durch die Finanzverwaltung