Neues Musterverfahren: Umsatzsteuerumkehr bei Bauleistungen

Der BdSt unterstützt ein neues Musterverfahren zur Umkehr der Steuerschuldnerschaft. Von dem Verfahren profitieren Bauunternehmer, die Leistungen an Bauträger erbracht hatten und nun vom Finanzamt einen geänderten Umsatzsteuerbescheid plus Steuernachzahlungen erhalten haben.
Quelle: Neues Musterverfahren: Umsatzsteuerumkehr bei Bauleistungen