Offene Fragen zum Vorsteuerabzug in Bezug auf die vollständige Rechnungsanschrift

In der Praxis besteht derzeit eine große Verunsicherung in Bezug auf den Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit der vollständigen Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers. Die BStBK bittet das BMF um zügige Klärung der offenen Fragen.
Quelle: Offene Fragen zum Vorsteuerabzug in Bezug auf die vollständige Rechnungsanschrift