Prozesskosten für eine Studienplatzklage führen nicht zu außergewöhnlichen Belastungen

Tragen Eltern Gerichts- und Rechtsanwaltskosten für eine sog. Kapazitätsklage mit dem Ziel, ihrem Kind einen Studienplatz zu verschaffen, führt dies nicht zu außergewöhnlichen Belastungen. Dies hat das FG Münster entschieden (Az. 2 K 3783/18).
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