Reichweite der Hinzurechnung eines sog. Kirchensteuerüberhangs

Der Ansatz eines Kirchensteuerüberhangs setzt weder eine Kirchensteuer-Zahlung im Erstattungsjahr noch eine steuerliche Auswirkung einer Kirchensteuer-Zahlung im Zahlungsjahr voraus. Dies entschied das FG Düsseldorf (Az. 14 K 3341/15).
Quelle: Reichweite der Hinzurechnung eines sog. Kirchensteuerüberhangs