Reichweite einer Schätzung nach der sog. 30/70-Methode

Das FG Münster hat entschieden, dass aus dem Ergebnis einer Getränkekalkulation bei einem Restaurant nach der sog. 30/70-Methode nicht ohne Weiteres auch auf den Außerhausverkauf von Speisen geschlossen werden kann (Az. 4 K 2616/14).
Quelle: Reichweite einer Schätzung nach der sog. 30/70-Methode