Das Gericht der Europäischen Union bestätigt die Entscheidung der Kommission, mit der die Rückforderung der von Frankreich, Irland und Italien für die Tonerdegewinnung gewährten Steuerbefreiungen angeordnet wurde (Rs. T-50/06).
Quelle: Rückforderung der von Frankreich, Irland und Italien für die Tonerdegewinnung gewährten Steuerbefreiungen rechtmäßig