Splittingtarif für aus eingetragenen Lebensgemeinschaften hervorgehende Ehen

Die Regelungen im „Jahressteuergesetz 2018“ sehen vor, dass eingetragene Lebenspartner rückwirkend ab Begründung der eingetragenen Lebenspartnerschaft den Splittingtarif wählen können. Michael Daumke, Leitender Regierungsdirektor a.D. wies im Rahmen seines Fachvortrags bei der SFT „Steuerfachtagung und Zukunftskongress Celle 2019“ auf die Voraussetzungen der Wahl und ihre Folgen hin. Darüber berichtet der Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt
Quelle: Splittingtarif für aus eingetragenen Lebensgemeinschaften hervorgehende Ehen