Standardisierte Einnahmeüberschussrechnung nach § 60 Abs. 4 EStDV – Anlage EÜR 2019

Das BMF-Schreiben macht die Vordrucke der Anlage EÜR sowie die Vordrucke für die Sonder- und Ergänzungsrechnungen für Mitunternehmerschaften und die dazugehörigen Anleitungen für das Jahr 2019 bekannt (Az. IV C 6 – S-2142 / 19 / 10001 :010).
Quelle: Standardisierte Einnahmeüberschussrechnung nach § 60 Abs. 4 EStDV – Anlage EÜR 2019