Nach Ansicht der BStBK weist das Eckpunktepapier Licht und Schatten auf. Einzelne Vorschläge sind positiv zu bewerten und werden ausdrücklich begrüßt, andere werden abgelehnt.
Quelle: Stellungnahme zum Eckpunktepapier des BMJV zur Neuregelung des Rechts der Berufsausübungsgesellschaften