Steuerabkommen mit Finnland

Die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Finnland haben ein neues Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen, das das bisherige Abkommen aus dem Jahr 1979 ersetzen soll, weil dieses Abkommen durch die wirtschaftliche und Steuerliche Entwicklung in beiden Ländern überholt sei.
Quelle: Steuerabkommen mit Finnland