Steuerfalle stille Reserven bei unerkanntem Sonderbetriebsvermögen II in Betriebsaufspaltungen

FA für Steuerrecht Binnewies wies beim Steuerforum 2018 in Hannover darauf hin, dass nach Ansicht des FG Niedersachsen (Az. 5 K 286/12) die Grundsätze der Betriebsaufspaltung auch dann gelten, wenn die überlassenen Wirtschaftsgüter ohnehin steuerlich verstrickt sind, da sie sich im Gesamthandsvermögen einer gewerblich geprägten GmbH & Co. KG befinden. Des Weiteren gingen die Grundsätze der Betriebsaufspaltung der gewerblichen Prägung vor. Das berichtet der StBV Niedersachsen Sachsen-Anhalt.
Quelle: Steuerfalle stille Reserven bei unerkanntem Sonderbetriebsvermögen II in Betriebsaufspaltungen