Steuerliche Behandlung von Pflegegeldern: Abgrenzungsfrage zwischen „Vollzeitpflege“ und „Betreuung in einer anderen Einrichtung“

Das FG Schleswig-Holstein hat zu den Voraussetzungen einer Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 11 EStG in Grenzfällen zwischen einer Vollzeitpflege gem. § 33 SGB VIII und der Betreuung in einer anderen Einrichtung gem. § 34 SGB VIII Stellung genommen (Az. 2 K 8/19).
Quelle: Steuerliche Behandlung von Pflegegeldern: Abgrenzungsfrage zwischen „Vollzeitpflege“ und „Betreuung in einer anderen Einrichtung“