Das BMF nimmt zur wahlweisen Verwendung von vermögenswirksamen Leistungen zum Zwecke der betrieblichen Altersversorgung und zu in diesem Zusammenhang gewährten Erhöhungsbeträgen des Arbeitgebers Stellung (Az. IV C 5 – S-2333 / 19 / 10001).
Quelle: Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung