Steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für Flüchtlinge

Das BMF hat zur Förderung und Unterstützung des gesamtgesellschaftlichen Engagements bei der Hilfe für Flüchtlinge die im BMF-Schreiben vom 22. September 2015 enthaltenen Verwaltungsregelungen getroffen. Diese gelten danach für die Maßnahmen, die vom 1. August 2015 bis 31. Dezember 2016 durchgeführt werden (Az. IV C 4 – S-2223 / 07 / 0015 :015).
Quelle: Steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für Flüchtlinge