Strafprozesskosten nach Verkehrsunfall nicht steuerlich absetzbar

Laut FG Rheinland-Pfalz sind die Kosten eines Strafprozesses auch dann nicht steuerlich absetzbar, wenn die Straftat auf einem Verkehrsunfall beruht, der sich bei einer Dienstreise ereignet hat (Az. 4 K 1572/14).
Quelle: Strafprozesskosten nach Verkehrsunfall nicht steuerlich absetzbar