Das FG Münster entschied, dass Entgelte, die Privatpersonen für die Nutzung einer Trauerhalle sowie von Abschiedsräumen und gekühlten Leichenzellen zahlen, nicht der Umsatzsteuer unterliegen (Az. 15 K 2858/15).
Quelle: Überlassungen einer Trauerhalle sowie von Abschiedsräumen und gekühlten Leichenzellen sind umsatzsteuerfrei