Übernahme von Finanzierungskosten für ein Grundstück der Ehefrau muss nicht zwingend zu unentgeltlichen Zuwendungen führen

Das FG Münster entschied, dass die Übernahme von Finanzierungskosten durch den Ehemann für ein im Alleineigentum der Ehefrau stehendes und von beiden Ehegatten bewohntes Grundstück nicht zu unentgeltlichen Zuwendungen i. S. von § 278 Abs. 2 AO führt (Az. 7 K 2304/14 AO).
Quelle: Übernahme von Finanzierungskosten für ein Grundstück der Ehefrau muss nicht zwingend zu unentgeltlichen Zuwendungen führen