Umsätze einer Fahrschule können steuerfrei sein

Das FG Baden-Württemberg setzte die Vollziehung eines Umsatzsteuer-Vorauszahlungsbescheids für 2016 bis zur Entscheidung im Einspruchsverfahren aus, denn Umsätze einer Fahrschule könnten steuerfrei sein (Az.1 V 3464/16).
Quelle: Umsätze einer Fahrschule können steuerfrei sein