Umsatzbesteuerung der Leistungen der öffentlichen Hand

Das BMF hat aufgrund der jüngsten Rechtsprechung des BFH zur Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand Übergangsregelungen zu dem vor dem 01.01.2017 geltenden § 2 Abs. 3 UStG veröffentlicht.
Quelle: Umsatzbesteuerung der Leistungen der öffentlichen Hand