Umsatzsteuer: Erleichterung für Gebrauchtwarenhändler

Von Gebrauchtwarenhändlern wird keine Umsatzsteuer erhoben, wenn der Differenzbetrag zwischen Verkaufs- und Einkaufspreisen im Jahr nicht über der Kleinunternehmergrenze von 17.500 Euro liegt. Dies entschied das FG Köln (Az. 9 K 667/14).
Quelle: Umsatzsteuer: Erleichterung für Gebrauchtwarenhändler