Umsatzsteuer für anwaltliche Honorarrechnungen – aktualisierte Hinweise

Auch für Rechtsanwälte gelten die Regelungen des Umsatzsteuergesetzes. Sie enthalten insbesondere Mindestanforderungen an die Rechnungen, für den Vorsteuerabzug, den Umgang mit Reise- und Bewirtungskosten sowie organisatorische Fragen, etwa zur Aufbewahrung von Rechnungen. Der BRAK-Ausschuss Steuerrecht hat dazu aktuell umfangreiche Praxishinweise erarbeitet.
Quelle: Umsatzsteuer für anwaltliche Honorarrechnungen – aktualisierte Hinweise