Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut

Das BMF hat die Liste der amtlichen Beschaffungsstellen und Organisationen der ausländischen Streitkräfte, die zur Erteilung von Aufträgen auf abgabenbegünstigte Leistungen berechtigt sind, auf den Stand vom 01.01.2018 aktualisiert (Az. III C 3 – S-7492 / 07 / 10001).
Quelle: Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut