Verdeckte Einlage kann der Schenkungsteuer unterliegen

Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass verdeckte Einlagen in eine Personengesellschaft bei deren Gesellschaftern als Zuwendungsempfänger der Schenkungsteuer unterliegen können, wenn die verdeckte Einlage ohne Gegenleistung oder gesellschaftsrechtliche Veranlassung erfolgt (Az. 7 V 2515/16).
Quelle: Verdeckte Einlage kann der Schenkungsteuer unterliegen