Vermögensbindungsgebot bei nicht überdotierten Gruppenunterstützungskassen

Das BMF hatte zu klären, ob ein Verstoß gegen das Vermögensbindungsgebot vorliegt, wenn eine steuerfreie Gruppenunterstützungskasse einer anderen, ebenfalls steuerfreien Unterstützungskasse unmittelbar die auf das Trägerunternehmen entfallenden Vermögenswerte überträgt (Az. IV C 2 – S-2723 / 19 / 10001 :004 ).
Quelle: Vermögensbindungsgebot bei nicht überdotierten Gruppenunterstützungskassen