Vernichtung von Originalunterlagen durch die Behörde kann zu ihrem Nachteil gewertet werden

Kann nicht mehr festgestellt werden, ob eine Unterschrift unter einer Zahlungsanweisung tatsächlich vom Kindergeldberechtigten stammt, weil die Familienkasse die Originalunterlagen nach Einscannen zwecks Erstellung einer elektronischen Kindergeldakte vernichtet hat, kann sie sich laut FG Münster nicht mehr auf das Dokument berufen (Az. 14 K 1542/15 AO).
Quelle: Vernichtung von Originalunterlagen durch die Behörde kann zu ihrem Nachteil gewertet werden